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  • Autorenbildmonika sintram-meyer

Grundsteuererklärung - Schleswig-Holstein Grundstück - Bodenrichtwerte

Man benötigt für die Grundsteuererklärung - natürlich - die Grundstücksbezeichnung/en.

Folgende Hierarchie ist dabei zu beachten:

Blatt/Flur/Flurstück.

Es könnte also im Grundbuch wie folgt aussehen:

Blatt 7 Kleinkleckersdorf

Flur 3, Gemarkung Kleinkleckersdorf

Flurstück 2, Gebäude- und Freifläche, Dorfweg 7, Größe 896 m²

Flurstück 17, Landwirtschaftsfläche, Dorfweg 7, Größe 2345 m²

Neben den Bezeichnungen der einzelnen Flurstücke, deren Funktion und Größe ist der Bodenrichtwert anzugeben. Das sind zumindest auf dem Dörp meistens mehrere. Bebaut, gemischt, Landwirtschaft etc. Bei mehreren Flurstücken, wie bei mir muss ich angeben, ob es der erste, zweite oder xte Wert ist.

Wo finde ich diese Werte?

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Ich benutze bei Karten meistens das ZOOM-Symbol (+) - hier rechts auf der Karte.



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